Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB") gelten für Leistungen der Domaines Kilger Gastro GmbH, Grazer Straße 170, 8430 Leibnitz (im Folgenden "Jaglhof genannt) gegenüber dem Hotelgast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im folgenden "Vertragspartner"). Unter der der Domaines Kilger Gastro GmbH wird der Jaglhof in Sernau 25 in 8462 Gamlitz betrieben. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Beherbergung sowie Vermietung von Räumlichkeiten (etwa für Hochzeiten und Konferenzen) und sonstige Veranstaltungen sowie dem Verkauf von Speisen und Getränken, und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen von Jaglhof.
1.1.1. Sollte Jaglhof seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Beendigung des Vertrages ändern, so gilt die geänderte Fassung als in den Vertrag einbezogen, wenn diese dem Vertragspartner schriftlich unter Hinweis auf diese Rechtsfolgen mitgeteilt wird und dieser Einbeziehung nicht binnen einer Frist von 14 Tagen widerspricht.
1.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Bedingungen sowie alle gewerberechtlichen oder sonstigen ihn treffenden Vorschriften einzuhalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn der Jaglhof diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3. Für alle nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Bestimmungen kommen ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 idgF zur Anwendung.
1.4. Festgehalten wird, dass von Jaglhof nur hoteleigene Leistungen erbracht werden und allenfalls vermittelte Fremdleistungen (wie etwa Konzert-, Theater- oder Opernkarten, Ausflüge, Transportservices, Reservierungen in Restaurants etc) rein als verbundene Leistung anzusehen sind und daher die Anwendung des Pauschalreisegesetzes gemäß § 2 Abs 2 Z2 und 3 PRG ausgeschlossen ist.
2. Vertragsabschluss, Preise, Allgemeine Bestimmungen
2.1. Der Vertrag (nachfolgenden auch "Buchung" genannt) kommt nach Antrag des Vertragspartners durch die Annahme von Jaglhof zustande. Dem Jaglhof steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Vertragspartner vor, haftet er gegenüber dem Jaglhof als Besteller zusammen mit dem Vertragspartner als Gesamtschuldner. Alle Reservierungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform, wobei hierfür auch elektronische Übermittlungen zulässig sind.
2.1.1. Der Jaglhof ist verpflichtet, die vom Vertragspartner bestellten und vom Jaglhof zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese und weiter in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten Preise dem Jaglhof zu bezahlen. Dies gilt auch für von ihn veranlasste Leistungen und Auslagen des Jaglhofs an Dritte. Bei berechtigtem Rücktritt von Jaglhof hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Schadenersatz.
2.2. Sämtliche Preise sind in Euro angegeben. Die angebotenen Preise verstehen sich, soweit im Einzelnen nichts Abweichendes geregelt ist, inklusive aller Steuern sowie Abgaben, wie sie in aktuellen Preislisten angegeben sind oder individuell vereinbart wurden. Etwaige Preisänderungen bedingt durch Steuern und Abgaben gehen zulasten des Vertragspartners. Neue staatliche Abgaben (welcher Art auch immer) werden den Vertragspreisen hinzugerechnet.
2.2.1. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung nach den vertraglichen Vereinbarungen vier Monate und erhöht sich der vom Jaglhof allgemein für derartige berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
2.2.2. Die Rechnungen von Jaglhof sind – soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind – mit dem Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Jaglhof ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Jaglhof berechtigt, Verzugszinsen bei Unternehmen in Höhe von 10% und bei Verbraucher in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
2.2.3. Der Jaglhof ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder ähnlichem zu verlangen. Erfolgt eine Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so kann der Jaglhof vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Zudem ist der Jaglhof berechtigt, in begründeten Fällen (z.B. Zahlungsrückstand des Vertragspartners oder Erweiterung des Vertragsumfanges), eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder eine erhöhte Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Beherbergungskosten zu verlangen. Der Jaglhof ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß den vorstehenden Regelungen geleistet wurde.
2.2.4. Der Vertragspartner kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Jaglhofs aufrechnen oder mindern.
2.3. Der Jaglhof ist berechtigt, die tatsächliche Unterkunftsleistung in einem gleichwertigen Hotelbetrieb zu erbringen.
2.4. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, der Jaglhof hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt.
2.5. Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 18:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Jaglhof anderweitig vermietet werden, es sei denn der Vertragspartner hat dem Hotel zuvor ein späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt. Der Jaglhof ist berechtigt, für Spätanreisen eine Garantie zu verlangen.
2.6. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Jaglhof spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Jaglhof für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vereinbarten Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Etwaige weitere Schadensersatzansprüche des Jaglhofs bleiben vorbehalten.
3. Rücktritt des Vertragspartners vom Beherbergungsvertrag
3.1. Sofern in der Buchungsvereinbarung keine abweichenden Regelungen getroffen wurden oder in der Reservierungsbestätigung nichts anderes bestätigt wurde, gelten nachstehende Stornierungs- bzw. Rücktrittsbedingungen als vereinbart:
- bei Stornierung bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: 40 % des Bruttopreises
- bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 70 % des Bruttopreises
- bei Stornierung in der Woche vor dem Ankunftstag: 90 % des Bruttopreises
- bei Nichtankunft (No Show)/ Storno am Ankunftstag: 100 % des Bruttopreises
3.1.1. Die Verrechnung der Stornogebühr erfolgt unmittelbar nach dem erfolgten Storno und wird von allfälligen Anzahlungen einbehalten, Überhänge werden an den bekannt gegebenen Kontodaten auf Kosten des Vertragspartners rücküberwiesen. Sollten Kreditkartendaten als Sicherheit hinterlegt worden sein, stimmt der Vertragspartner hiermit ausdrücklich der Belastung durch den Jaglhof im oben unter 3.1. genannten Ausmaß zu.
3.2. Der Rücktritt des Vertragspartners vom Beherbergungsvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Jaglhof. Ohne Zustimmung von Jaglhof ist der Vertragspartner verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für jede Übernachtung zu bezahlen, soweit eine Weitervermietung nicht möglich ist. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der o.a. Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der Vertragspartner kann das Zimmer bei einer mehrtägigen Buchung nicht mehr beanspruchen, wenn er am ersten Tag der Reservierung ohne Rücksprache mit Jaglhof nicht anreist. In diesem Fall ist Jaglhof berechtigt und verpflichtet, das Zimmer für den verbleibenden Zeitraum weiter zu vermieten, soweit dies möglich ist.
3.3. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen (z.B. Blumen, Torten, Taxifahrten etc.), die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind vom Vertragspartner vollständig zu bezahlen.
4. Haftung von Jaglhof
4.1. Die Haftung für von Hotelgästen eingebrachte Wertsachen (wie etwa Bilder, Bargeld etc.) besteht für Jaglhof in der Höhe nach maximal bis zu Haftpflichtversicherungssumme von Jaglhof. Nicht als Wertsachen gelten Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die zur Befriedigung von verschiedenen materiellen und kulturellen Bedürfnissen dienen, obwohl sie von hohem Wert sein können (etwa Fotoapparate, Videokameras, CD-Player, Pelzmäntel, Mobiltelefone, Tabletts, Notebooks, E-Reader und ähnliches). Diese Gegenstände sind nicht von Jaglhof zu ersetzen.
4.2. Zurückgebliebene Gegenstände des Vertragspartners werden, soweit Sie einen sichtbaren Wert von EUR 10,00 überschreiten, nur auf Anfrage bis spätestens 14 Tage nach dem Aufenthalt auf Wunsch, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Danach werden die Gegenstände, sofern kein erkennbarer Wert besteht, im Fundbüro abgegeben oder entsorgt.
4.3. Die reguläre Internetnutzung ist im Hotel und im Veranstaltungsbereich kostenfrei möglich. Die Funktionsuntüchtigkeit oder der Ausfall der Leitung stellen keinen Grund zur Rechnungsminderung und auch keine wie auch immer geartete Haftungsgrundlage gegenüber Jaglhof dar.
4.4. Jaglhof übernimmt keine Haftung für Unfälle bei Veranstaltungen. Allgemein haftet Jaglhof gegenüber Verbrauchern mit Ausnahme von Personenschäden nicht im Falle von leichter Fahrlässigkeit. Gegenüber Unternehmern haftet Jaglhof allgemein nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, wobei die Beweislast beim Unternehmer liegt und Folgeschäden, immaterielle Schäden und entgangener Gewinn keinesfalls ersetzt werden.
4.5. Der Jaglhof haftet nicht dafür, wenn dem Vertragspartner, seinen Beschäftigten, Beauftragten, Besuchern oder Gästen während oder im Zusammenhang mit Veranstaltungen Gegenstände abhandenkommen; dies gilt auch für Diebstähle. Versicherungen (etwa Diebstahl-, Einbruch- und Feuerschäden) sind vom Veranstalter selbst abzuschließen. Der Vertragspartner kann wertvolle Gegenstände, Gepäck oder Geld durch Übergabe an Jaglhof in den zugewiesenen Räumen bzw. im Safe hinterlegen, wobei in diesem Fall die Haftung von Jaglhof der Höhe nach maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme von Jaglhof beschränkt ist.
4.6. Für eingebrachte Wertgegenstände, die dem Jaglhof nicht übergeben wurden, wird keine Haftung übernommen. Der Vertragspartner hat für eine ausreichende Versicherung seiner eingebrachten Wertgegenstände selbst zu sorgen.
4.7. Etwaige Ansprüche des Vertragspartners gegen Jaglhof sind innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen, dies gilt insbesondere für Unternehmer, anderenfalls diese als erloschen gelten.
5. Veranstaltungen
5.1. Die Räume und Flächen von Jaglhof werden entsprechend der getroffenen Buchungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt. Allfällige Mängel sind bei sonstigem Verzicht auf deren Geltendmachung bei Übergabe des Vertragsobjektes vom Vertragspartner dem Jaglhof gegenüber zu rügen. Kleine, technisch bedingte Abweichungen sowie Abweichungen in Farbtönen (bei Dekorationen etc.) gelten nicht als Mangel. Änderungen in oder anderen Objekten, technischen Anlagen, Einrichtungen und Möbeln dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Jaglhof und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen werden.
5.2. Der Jaglhof benötigt bei Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werden sollen, bis spätestens 7 Arbeitstage vor der Veranstaltung die verbindliche schriftliche Bekanntgabe der genauen Anzahl der teilnehmenden Personen. Die vom Vertragspartner bekanntgegebene Anzahl gilt als garantierte Mindestanzahl, für die von Jaglhof alle Vorbereitungen treffen und die jedenfalls zur Verrechnung gelangen. Darüberhinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Rauchwaren etc werden dem Veranstalter zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.3. Unterbleibt die Bekanntgabe gemäß Punkt 5.2. gilt die bei der Bestellung vom Veranstalter bekannt gegebene Anzahl als Garantiezahl herangezogen. Unterschreitungen können erst ab 20%, bei der Verrechnung berücksichtigt werden. Sollte die Garantiezahl tatsächlich um mehr als 25% unterschritten werden ist der Jaglhof berechtigt, die Veranstaltung in andere Räume und/oder an andere Tische zu verlegen.
5.4. Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden alle in Zusammenhang mit der Veranstaltung bestellten Getränke dem Veranstalter nach dem tatsächlichen Verrauch in Rechnung gestellt.
5.5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen dem Jaglhof mitzuteilen und deren Bewilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Die Montage muss durch entsprechendes Fachpersonal durchgeführt werden. Feuerpolizeiliche und sonstige hierfür anzuwendende Bestimmungen müssen beachtet werden. Sämtliche mit dem Auf- und Abbau des Veranstaltungsraumes verbundenen Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen.
5.6. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen von Jaglhof für den Vertragspartner zumutbar sind.
5.7. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ganz oder teilweise (auch nicht zeitlich) an Dritte in welcher Form auch immer (etwa durch Weitervermietung oder im Rahmen von bei ihm gebuchten Veranstaltung) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Jaglhof weiterzugeben.
5.8. Für technische Störungen insbesondere der Internetverbindung, Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser) sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art übernimmt der Jaglhof keine Haftung.
5.9. Amtlichen Kontrollorganen, Behördenvertretern sowie Mitarbeitern und Vertretern von Jaglhof ist der Zutritt zu den vertragsgegenständlichen Räumen und Flächen jederzeit zu ermöglichen.
5.10. Für einfachere technische Arbeiten werden von Jaglhof eigene Mitarbeiter eingesetzt, die zu einem ortsüblichen Stundensatz nach Aufwand und pro angefangene Stunde, zuzüglich allfälliger Aufschläge (etwa Feiertags-, Nacht- und/oder Wochenendaufschläge) in Rechnung gestellt werden. Sind für Veranstaltungen technische Arbeiten von Dritten erforderlich, so werden die entstehenden Kosten dem Vertragspartner weiterverrechneten. Dritte dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Jaglhof, Arbeiten bzw. Änderungen am Hotelgebäude oder den Räumlichkeiten vornehmen.
5.11. Die Ausstattung und Durchführung der Veranstaltung oder die Tätigkeit, die zur Erzielung des Vertragszwecks dient, müssen dem Niveau und dem Ansehen von Jaglhof entsprechen. Weder durch etwaige Aufbau- oder Abbauarbeiten noch durch die Veranstaltung des Vertragspartners dürfen andere Veranstaltungen im Hotel-Restaurant oder Hotelgäste gestört werden.
5.12. Der Vertragspartner ist auf eigene Kosten verpflichtet, alle notwendigen und vorgeschriebenen Bewilligungen und Genehmigungen zu besorgen und spätestens 14 Werktage vor Beginn einer Veranstaltung dem Jaglhof vorzulegen. Der Vertragspartner hält den Jaglhof hinsichtlich sämtlicher Schäden, insbesondere Strafen/Verwaltungsstrafen, urheberrechtliche Ansprüche Dritter, die aus der Nichteinhaltung von gewerberechtlichen und sämtlichen sonstigen Vorschriften insbesondere aus der Nichtabführung von Abgaben herrühren, schad- und klaglos. Dies gilt insbesondere auch für Veranstaltungen, bei denen Musik abgespielt wird.
5.13. Alle durch den Vertragspartner oder durch Dritte an den Jaglhof überbrachten oder gesendete Lieferungen müssen dem Jaglhof vorab angekündigt werden. Der Jaglhof behaltet sich das Recht vor, den Zeitpunkt der Lieferung zu bestimmen und unzureichend beschriftete oder mit Zollgebühren belegte Pakete nicht anzunehmen. Die Lagerung bis zur Veranstaltung erfolgt kostenfrei. Der Jaglhof übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, eventuelle Beschädigung oder Diebstahl der Lieferung. Der Jaglhof ist insbesondere auch nicht verpflichtet, stichprobenartige Überprüfungen vorzunehmen.
5.14. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und andere Waren durch den Vertragspartner bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung von Jaglhof. Anfallende Kosten (etwa Stoppelgeld, Geschirrverwendung, Entsorgungsgebühr) werden von Jaglhof gesondert in Rechnung gestellt.
5.15. Der Vertragspartner bzw seine Bevollmächtigten haben während der Dauer der Benützung der Veranstaltungsräume dafür zu sorgen, dass er selbst oder eben ein Bevollmächtigter anwesend ist.
5.16. Sollte der Veranstalter die ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten über die vereinbarte Zeit hinaus nutzen, ist der Jaglhof berechtigt, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt weitere Bereitstellungskosten zu verrechnen.
5.17. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Jaglhof unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Jaglhof in der Öffentlichkeit zu gefährden.
5.18. Falls nichts anderes vereinbart wurde, gelten für Veranstaltungen folgende Stornobedingungen als vereinbart:
- bis 60 Tage vor der Veranstaltung: keine Stornokosten
- bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der Raummiete / Bereitstellungskosten oder bei Mindestumsatz 50% des zu erwartenden Speisengesamtumsatzes
- bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der Raummiete / Bereitstellungskosten und 85% des zu erwartenden Speisengesamtumsatzes
- ab 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes und 100 % der Raummiete / Bereitstellungskosten und sämtliche bestellten Zusatzkosten wie etwa Techniker, Dekoration, Personal etc.
Bei der Berechnung des Gesamtumsatzes (Speisen und/oder Getränke) wird die vertraglich vereinbarte Personenanzahl herangezogen.
5.19. Vereinbarte Raummieten gelten falls nicht anders vereinbart ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie des vom Vertragspartner bei der Buchung gewünschten und von Jaglhof bestätigten Mobiliar, soweit es im Jaglhof vorhanden ist, und verstehen sich inklusive 20 % MwSt. Die Rechnung über die geschätzten Gesamtkosten wird zum Tag des Vertragsabschlusses ausgestellt und ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Zusatzkosten werden nach der Veranstaltung gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort zu Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 12 % pa vereinbart, zusätzlich sind die Kosten der Mahnung und allfälligen Eintreibung vom Veranstalter zu übernehmen.
6. Rücktritt/Kündigung
6.1. Der Jaglhof ist unbeschadet seines Entgeltsanspruches, berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn
6.1.1. der Vertragspartner eine fällige Zahlung trotz setzen einer Nachfrist von 7 Tagen nicht erbringt,
6.1.2. über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen worden ist,
6.1.3. durch den Vertragspartner der reibungslose Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Jaglhofs oder deren Gäste gefährdet ist,
6.1.4. notwendige behördliche Genehmigungen nicht vorgelegt werden bzw. die Veranstaltung behördlich verboten wird,
6.1.5. die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, wegen Streiks oder andere von Jaglhof nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist,
6.1.6. Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht werden; vertragswesentlich können die Identität des Vertragspartners oder dessen Gästen, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck der Veranstaltung sein.
6.1.7. der Jaglhof begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Jaglhofs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaft- bzw Organisationsbereich des Jaglhofs zuzurechnen ist,
6.1.8. der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung rechtswidrig ist.
Im Falle eines Vertragsrücktritts durch den Jaglhof aus vorgenannten Gründen ist der Vertragspartner zur Leistung von Schadenersatz inklusive entgangenem Gewinn verpflichtet. Eine wie auch immer geartete Haftung des Jaglhofs ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
7. Datenschutz
7.1. Aufgrund der Besonderheit von Aufenthaltsleistungen ist die Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten unerlässlich. Der Vertragspartner erkennt an, dem Jaglhof personenbezogene Daten, welche zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen und akzeptiert die Weitergabe von personenbezogenen Daten zur korrekten Durchführung der bestellten Leistungen an Buchungsplattformen, die zur Buchung von touristischen Leistungen genutzt werden, Leistungsträger, die touristische oder sonstige Leistungen erbringen, öffentliche Stellen und Behörden für melderechtliche, abgabenrechtliche und weitere, gesetzlich vorgeschriebene Zwecke.
7.2. Falls die Datenweitergabe von personenbezogenen Daten nicht durch den Betroffenen selbst, sondern durch andere Vertreter des Vertragspartners erfolgen, so verpflichtet sich der Vertragspartner, den Betroffenen von der Weitergabe an den Jaglhof und von der Weitergabe der Daten durch den Jaglhof an die oben beschriebenen Empfängerkategorien zu informieren. Der Jaglhof wird diese Daten gemäß den einschlägigen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandeln und nur dann an Dritte weitergeben, wenn dies zur Erbringung der Vermittlungsleistung notwendig ist oder wenn die Weitergabe durch gesetzliche Vorgaben verpflichtend vorgesehen ist.
7.3. Eine detaillierte Beschreibung der gemeinsamen Rechte und Pflichten sowie einen Verweis auf die zuständigen Kontaktpersonen für Fragen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Hotel-Website.
8. Allgemeines
8.1. Rauchen ist den Gebäuden des Jaglhofs ausschließlich in den dafür vorgesehenen, entsprechend gekennzeichneten Bereichen gestattet. Bei Missachtung wird die Reinigung und für den Fall der Unbenützbarkeit bzw Unvermietbarkeit der betroffenen Räume der damit verbundenen Verdienstentgang geltend gemacht.
8.2. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Jaglhofs und gegen eine besondere Vergütung in den Jaglhof gebracht werden. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung dem Jaglhof zu erbringen. Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Jaglhof gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Jaglhofs, die der Jaglhof Hotels gegenüber Dritten zu erbringen hat.
8.3. Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz von Jaglhof. Es kommt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen zur Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird das für den Sitz des Jaglhofs sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.
8.4. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Rechten aus dem Vertragsverhältnis des Vertragspartners mit dem Jaglhof bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Jaglhofs.
8.5. Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; mündliche Nebenabreden werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Jaglhof wirksam.
8.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Der Jaglhof und der Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine Bestimmung ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommt.
8.7. Der Jaglhof ist berechtigt, Aus- und Umbuchungen vorzunehmen und übernehmen die allenfalls vom Alternativquartiergeber verrechneten Mehrkosten nur dann, wenn diese der Sphäre des Jaglhofs zuzurechnen sind. Sonderwünsche und durch den Kunden veranlasste Mehrkosten werden vom Jaglhof nicht übernommen und sind vom Gast zu tragen.
8.8. Dem Vertragspartner, insbesondere jene die als Unternehmen agieren, ist es ohne schriftliche Einwilligung untersagt, Lichtbilder und Filmaufnahmen des Jaglhofs für Werbezwecke anzufertigen und zu verwenden.
Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten
Domaines Kilger Gastro GmbH
Grazer Straße 170
8462 Gamlitz
Österreich
Telefon: +43 3454 6675
E-Mail: kontakt@domaines-kilger.com
Internet: www.domaines-kilger.com